TV Asberg 1897 e.V. • Asberger Str. 172 • 47441 Moers +49-2841-884507 kontakt@tv-asberg.de
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Ehrenkodex für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter *innen in der Kinder- und Jugendarbeit und Mitglieder ab 16 Jahren beim TV Asberg 1897 e. V.

Folgender Ehrenkodex ist zentrale Grundlage unserer Arbeit und Mitgliedschaft beim TV Asberg 1897 e. V.

  1. lch gehe achtsam mit Nähe und Distanz um und respektiere die persönlichen Grenzen von anderen. lch wahre die (räumliche) lntimsphäre und beachte diese auch im Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung des lnternets.
  2. lch bin mir meiner eigenen Grenzen bewusst und kommuniziere diese.
  3. lch achte bei der Wahl meiner Worte und Handlungen darauf, Kindern keine Angst zu machen und ihre persönlichen Grenzen nicht zu verletzen.
  4. Mir ist bewusst, dass es Kindern und Jugendlichen schwerfallen kann, eigenes Unbehagen offen zu formulieren. Daher bin ich besonders achtsam im Umgang und versuche zu erspüren, ob oder wann Kinder/Jugendliche von einer Situation peinlich berührt sind oder sich bloßgestellt fühlen – und dadurch Grenzen überschritten werden.
  5. lch beziehe Stellung, wenn ich grenzverletzendes, abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten beobachte - sei es durch Worte, Taten, Bilder oder Videos.
  6. lch bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern/jungen Menschen - auch im digitalen Raum - bewusst. Mein Handeln ihnen gegenüber ist nachvollziehbar, ehrlich und respektvoll.
  7. lch nutze keine Abhängigkeiten aus und ich missbrauche das mir entgegengebrachte Vertrauen nicht zum Schaden von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen.
  8. lch fühle mich dem Schutz der (geflüchteten) Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Wenn sie sich mir anvertrauen, nehme ich sie ernst und höre ihnen zu. Haben sie mit den Folgen von traumatischen Erlebnissen zu kämpfen, behandle ich die Dinge vertraulich und kümmere mich gegebenenfalls um professionelle Hilfe.
  9. lch bin mir bewusst, dass jede grenzüberschreitende und sexualisierte Handlung gegen Kinder und Jugendliche arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen hat.
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